Zugeschickte Kontoauszüge der Bank müssen nicht bezahlt werden
Geschrieben von: Markus   

Das Landgericht in Frankfurt hat die Rechte von Bankkunden gestärkt. Immer häufiger kommt es vor, dass die Hausbank unangeforderte Kontoauszüge zuschickt wenn seit 30 – 90 Tagen keine Auszüge selbst am Terminal abgeholt wurden. Die Zustellung machten Banken allerdings gebührenpflichtig. zwar handelt es sich dabei um Kleinstbeträge von knapp zwei Euro, doch auch diese möchte schließlich niemand entrichten, noch dazu man die Auszüge nicht angefordert hat. So sieht es auch die Justiz.

Viele Banken berufen sich allerdings auf das Kleingedruckte der Kontoführungspapiere. So soll angeblich nach Ablauf einer vorgeschriebenen Anzahl Wochentage eine automatische Zusendung der Auszüge erfolgen, die nicht ohne Gebühre erfolgen kann. Jedoch entschied das Gericht, nur weil der Bankkunde nicht innerhalb der vorgeschriebenen Tage seine Auszüge abholt, auch automatisch diese zugesendet haben möchte. Im Normalfall sieht es so aus, dass Banken dies nach Belieben handhaben. Banken sind dennoch gesetzlich verpflichtet den Kunden einmal im Monat über Kontobewegungen zu informieren. Dies kann sowohl über das Internet, als auch über herkömmliche Kontoauszugsterminals oder Zusendungen erfolgen. Zusendungen sind aber nur legitim und auch gebührenpflichtig, wenn es vom Kunden konkret angefordert wurde. Wie bei den einzelnen Banken die Handhabung ausfällt, ist höchst unterschiedlich und kann mit Bankberatern besprochen werden.

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